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   AG Essen, 13.01.2021 - 13 C 278/20   

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https://dejure.org/2021,816
AG Essen, 13.01.2021 - 13 C 278/20 (https://dejure.org/2021,816)
AG Essen, Entscheidung vom 13.01.2021 - 13 C 278/20 (https://dejure.org/2021,816)
AG Essen, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - 13 C 278/20 (https://dejure.org/2021,816)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • AG Frankfurt/Main, 28.09.2020 - 31 C 2036/20

    Ausgefallenes Konzert von "Die Fantastischen Vier" - Beschränkung der

    Auszug aus AG Essen, 13.01.2021 - 13 C 278/20
    Die Ansprüche sind mit Blick auf den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG die ursprünglichen (Zahlungs-)Forderungen (vgl. AG Frankfurt, Beschluss vom 28. September 2020 - 31 C 2036/20 m.w.N.).

    Das AG Frankfurt führt in seinem Beschluss vom 28. September 2020 - 31 C 2036/20 aus, dass anstelle des Bürgers der Staat die finanzielle Absicherung gewährleisten könne.

  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvL 3/66

    Niedersächsisches Deichgesetz

    Auszug aus AG Essen, 13.01.2021 - 13 C 278/20
    Im Rahmen von Eingriffen in Form einer Inhalts- und Schrankenbestimmung muss der Gesetzgeber die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis bringen (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 1969 - 1 BvL 3/66 -, BVerfGE 25, 112-124, Rn. 16).

    Er muss bei der Regelung des Eigentumsinhalts das Wohl der Allgemeinheit beachten und die Befugnisse und Pflichten des Eigentümers am Sozialstaatsprinzip orientieren (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 1969 - 1 BvL 3/66 -, BVerfGE 25, 112-124, Rn. 16).

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Auszug aus AG Essen, 13.01.2021 - 13 C 278/20
    Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn das Gesetz nachträglich ändernd in einen abgeschlossenen Sachverhalt eingreift, indem seine Rechtsfolge für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll (BVerfG, Beschl. v. 17.12.2013 - 1 BvL 5/08- Rn. 40 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07

    Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung

    Auszug aus AG Essen, 13.01.2021 - 13 C 278/20
    Diese Grenzen sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (BVerfG, Beschl. v. 10.10.2012 - 1 BvL 6/07- Rn. 60 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus AG Essen, 13.01.2021 - 13 C 278/20
    Entsprechende Belange sind grundsätzlich innerhalb höchster Verfassungsgüter zu verorten (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 08.06.2011 - 2 BvR 2846/(BeckRS 2011, 51793); Beschl. v. 23.03.1971 - 2 BvL 2/66 (BeckRS 1971, 103659); Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 20 Rn. 135).
  • EuGH, 25.07.1991 - C-288/89

    Stichting Collectieve Antennevoorziening Gouda / Commissariaat voor de Media

    Auszug aus AG Essen, 13.01.2021 - 13 C 278/20
    Für den Kulturgüterschutz hat der EuGH insoweit ausdrücklich anerkannt, dass kulturelle Zwecke gewisse Behinderungen des freien Warenverkehrs rechtfertigen können, bzw. dass das allgemeine Interesse an der Erhaltung des historischen und künstlerischen Erbes ein zwingender Grund sein kann, der eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigt (vgl. EuGH, Urteil vom 25.7.1991, Rs. C-288/89; EuGH, Urteil vom 25.7.1991, Rs. C-353/89 (Kommission/Niederlande).
  • BVerfG, 08.06.2011 - 2 BvR 2846/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung; Vertrauensschutz, Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus AG Essen, 13.01.2021 - 13 C 278/20
    Entsprechende Belange sind grundsätzlich innerhalb höchster Verfassungsgüter zu verorten (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 08.06.2011 - 2 BvR 2846/(BeckRS 2011, 51793); Beschl. v. 23.03.1971 - 2 BvL 2/66 (BeckRS 1971, 103659); Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 20 Rn. 135).
  • EuGH, 25.07.1991 - C-353/89

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus AG Essen, 13.01.2021 - 13 C 278/20
    Für den Kulturgüterschutz hat der EuGH insoweit ausdrücklich anerkannt, dass kulturelle Zwecke gewisse Behinderungen des freien Warenverkehrs rechtfertigen können, bzw. dass das allgemeine Interesse an der Erhaltung des historischen und künstlerischen Erbes ein zwingender Grund sein kann, der eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigt (vgl. EuGH, Urteil vom 25.7.1991, Rs. C-288/89; EuGH, Urteil vom 25.7.1991, Rs. C-353/89 (Kommission/Niederlande).
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus AG Essen, 13.01.2021 - 13 C 278/20
    Eine in Eigentumsrechte eingreifende Bestimmung von Inhalts- und Schrankenbestimmung ist erforderlich, wenn kein anderes, gleich wirksames, aber das Eigentum weniger einschränkendes Mittel zur Verfügung steht (BVerfG NJW 2017, 217 Rn. 289; vgl. allg. zur Erforderlichkeit etwa BVerfG NJW 2007, 979 Tz. 83)).
  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Auszug aus AG Essen, 13.01.2021 - 13 C 278/20
    Eine in Eigentumsrechte eingreifende Bestimmung von Inhalts- und Schrankenbestimmung ist erforderlich, wenn kein anderes, gleich wirksames, aber das Eigentum weniger einschränkendes Mittel zur Verfügung steht (BVerfG NJW 2017, 217 Rn. 289; vgl. allg. zur Erforderlichkeit etwa BVerfG NJW 2007, 979 Tz. 83)).
  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvL 12/20

    Unzulässige Richtervorlage zur sogenannten Gutscheinlösung während der

    Insbesondere setzt sich der Vorlagebeschluss insoweit nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander, wonach die Erforderlichkeit einer Regelung nicht schon deshalb entfällt, weil eine Finanzierung der Aufgabe aus Steuermitteln für den Betroffenen ein milderes Mittel wäre, da mildere Mittel nicht solche sind, die eine Kostenlast lediglich verschieben (vgl. BVerfGE 109, 64 ; Nedelcu, COVuR 2020, S. 874 ; AG Essen, Urteil vom 13. Januar 2021 - 13 C 278/20 -, juris, Rn. 39).
  • AG Bayreuth, 11.05.2021 - 102 C 191/21

    Veranstaltung aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesagt: Kein Anspruch auf

    Hinzu kommt, dass dem Gesetzgeber hinsichtlich der Bewertung, wem er die Last der finanziellen Sicherung zuweist, eine Einschätzungsprärogative zukommt (vgl. AG Essen, Urteil vom 13.01.2021, Az. 13 C 278/20).
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